Auch in modernen Wohnungen, in denen keine „Feuerstelle“ bestrieben wird, muss der/die Schornsteinfeger/in einmal jährlich die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen. Dazu braucht er/sie Zugang zu Ihrer Wohnung. In der Regel erfahren Sie einige Tage vor dem geplanten Termin durch einen an der Haustür angebrachten Zettel von der anstehenden Jahresprüfung.
Bitte stellen Sie sicher (eventuell durch Hinterlegung Ihres Schlüssels bei einem/einer Nachbarn/Nachbarin oder bei Herrn Nowacki), dass die Kontrolle durchgeführt werden kann. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an Herrn Nowacki.
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